EU-Ökodesign für Smartphones: Was seit dem 20. Juni 2025 für Ihren Einkauf gilt
Seit dem 20. Juni 2025 gilt die Verordnung (EU) 2023/1670 für Smartphones, andere Mobiltelefone, schnurlose Telefone und Slate-Tablets. Sie legt Ökodesign-Anforderungen für Ersatzteile, Akku-Ausdauer und das EU-Energielabel fest. Für ein Gebrauchtgerät zählt dabei nicht das Kaufdatum, sondern der Zeitpunkt, zu dem sein Modell erstmals in der EU in Verkehr gebracht wurde.
Für Einkäufer gebrauchter iPhones hat das praktische Folgen. Die Verordnung bestimmt mit, welche Teile Reparaturbetriebe künftig beziehen können, welche Akku-Vorgaben für neue Modelle gelten und welche Angaben das Energielabel enthält. Dieser Guide ordnet ein, welche Generationen betroffen sind, und übersetzt die Regeln in Fragen für Ihren nächsten Einkauf. Es ist fachliche Orientierung, keine Rechtsberatung; maßgeblich ist der Wortlaut der Verordnung im Amtsblatt der Europäischen Union.
Von TR Admin · Zuletzt aktualisiert: 2026-10-05
Wer unter die Verordnung fällt und wer nicht
Die Verordnung gilt für Smartphones, andere Mobiltelefone, schnurlose Telefone und Slate-Tablets. Ausgenommen sind Geräte mit einem ab- und aufrollbaren Hauptdisplay sowie Smartphones für die Hochsicherheitskommunikation.
Die Anforderungen gelten für Produkte, die ab dem 20. Juni 2025 in der EU in Verkehr gebracht werden. Maßgeblich ist das Datum, an dem die erste Einheit eines Produktmodells in Verkehr gebracht wurde. Ob die Pflichten greifen, ist also eine Frage des Modells, nicht des einzelnen Gebrauchtgeräts.
- iPhone 16 (vorgestellt im September 2024, Verkauf ab 20. September 2024) liegt vor dem Stichtag. Nach dem Wortlaut fällt es nicht unter diese Anforderungen.
- iPhone 17 (Verkauf ab 19. September 2025) sowie iPhone 18 Pro und iPhone 18 Pro Max (Verkauf ab 18. September 2026) liegen nach dem Stichtag.
Ersatzteile: Was Hersteller bereitstellen müssen
Hersteller müssen bestimmte Ersatzteile über einen gesetzlich festgelegten Zeitraum nach dem Ende des Inverkehrbringens eines Modells bereithalten und innerhalb gesetzlich festgelegter Lieferfristen liefern. Anhang II nennt die Teile. Für fachlich kompetente Reparaturbetriebe gehören unter anderem dazu:
- der Akku
- vordere und hintere Kamerabaugruppen
- externe Audio- und Ladeanschlüsse
- mechanische Tasten
- Hauptmikrofone und Lautsprecher
- bei klappbaren Geräten die Scharnierbaugruppe und der mechanische Display-Einklappmechanismus
Endnutzer, klappbare Geräte und Ihr Einkauf
Für Endnutzer gilt eine eigene, kürzere Liste. Sie umfasst unter anderem den Akku, die Rückwand, soweit sie für den Akkutausch entfernt werden muss, die Displaybaugruppe, das Ladegerät sowie SIM- und Speicherkartenhalter. Weil die Teileliste Scharniere und Einklappmechanik nennt, erfasst die Verordnung ausdrücklich auch klappbare Geräte. Zum angekündigten iPhone Duo siehe unseren iPhone-Duo-Überblick.
Für Ihren Einkauf heißt das: Bei Modellen ab dem Stichtag ist die Teileversorgung gesetzlich abgesichert. Für ältere Modelle greift diese Pflicht nicht; dort bleibt die Teileverfügbarkeit eine Frage des jeweiligen Modells. Gebrauchtware sollte deshalb nach Modell und dokumentiertem Zustand bewertet werden, nicht nach der Hoffnung, dass sich passende Teile schon finden werden.
Akku-Ausdauer: Die 80-%-Marke wird zum EU-Prüfmaßstab
Für Smartphones verlangt die Verordnung, dass der Akku nach einer festgelegten Zahl von Lade- und Entladezyklen noch mindestens 80 % seiner Anfangskapazität hat. Die 80-%-Linie ist damit nicht mehr nur eine Schwelle des Gebrauchthandels, sondern auch ein gesetzlicher Prüfmaßstab für neue Modelle.
Für den Gebrauchthandel ist wichtig: Das Energielabel beschreibt ein Modell, nicht den Zustand eines einzelnen Geräts. Wie stark ein gebrauchter Akku gealtert ist, hängt von Nutzung und Vorgeschichte ab und lässt sich nur am Gerät selbst feststellen. Deshalb durchläuft jede Einheit in unserem Bestand einen 5-Minuten-Volllast-Akkutest, und wir garantieren einen Batteriezustand von über 80 % auf jedem Grade und Modell. Mehr dazu im Batterie-Guide.
Das EU-Energielabel: Was es bei Smartphones ausweist
Seit dem 20. Juni 2025 tragen Smartphones und Slate-Tablets ein EU-Energielabel. Es zeigt unter anderem:
- die Energieeffizienzklasse auf einer Skala von A bis G
- die Akkulaufzeit pro Ladezyklus in Stunden und Minuten
- die Akku-Ausdauer in Zyklen
- eine Fallfestigkeitsklasse bei wiederholtem freien Fall
- den Schutzgrad gegen Staub und Feuchtigkeit (IP-Schutzart)
- eine Reparierbarkeitsangabe, die die EU damit erstmals auf einem Produktlabel vorschreibt
Das Label vergleicht Modelle, keine Einzelgeräte
Für den Einkauf ist das Label vor allem ein Modellvergleich. Es ersetzt keine Prüfung des einzelnen Geräts, ergänzt aber die Frage, wie robust und wie reparierbar die Konstruktion eines Modells ist.
Was das für Ihre Einkaufsentscheidung konkret bedeutet
Vier Prüffragen helfen, die neuen Regeln beim Einkauf anzuwenden:
- Generation: Welche Modelle stecken in der Charge, und wann wurden sie erstmals in der EU in Verkehr gebracht? Davon hängt ab, ob die Ökodesign-Pflichten gelten.
- Ersatzteile: Für welche Modelle ist die Teileversorgung gesetzlich abgesichert, und für welche hängt sie allein vom Hersteller ab?
- Akku: Liegt für jede Einheit ein Testwert vor? Ein Modelldatenblatt oder das Energielabel ersetzt ihn nicht.
- Dokumentation: Gibt es einen Testreport je Einheit mit IMEI, Batteriewert und Grade?
So beantworten wir diese Fragen
Bei TR Vertriebs GmbH läuft jede Einheit durch unseren 52-Punkte-Test, jedes Gerät erhält einen individuellen Testreport, und die Packliste führt die IMEI jeder Einheit auf. Der Bestand wird auf einer dreistufigen Skala bewertet: Grade A, Grade A/B und Grade B/C. Unsere Akkugarantie gilt für alle Grades gleichermaßen mit einem Batteriezustand über 80 %. Details im Grading-Guide.
Zwei weitere EU-Regeln stehen daneben. Die Batterieverordnung (EU) 2023/1542 ist ein eigener Rechtsakt mit eigenen Akku-Vorgaben, den unser USB-C- und Akku-Guide einordnet. Die Reparaturrichtlinie (EU) 2024/1799 behandeln wir im Reparatur-Guide.
Quellen und Stand
Alle Angaben stammen aus den folgenden Quellen, Stand jeweils Oktober 2026, sofern nicht anders angegeben:
- Verordnung (EU) 2023/1670, Amtsblatt der Europäischen Union (EUR-Lex)
- Europäische Kommission, Energieeffizienz-Seite zu Smartphones und Tablets
- Apple Newsroom: iPhone 16, Vorstellung 9. September 2024, Verkauf ab 20. September 2024
- Apple Newsroom: iPhone 17, Vorstellung 9. September 2025, Verkauf ab 19. September 2025
- Pressebericht zum Start des iPhone 18 Pro: Vorbestellung ab 12. September 2026, Verkauf ab 18. September 2026
Häufige Fragen
Gilt die Ökodesign-Verordnung rückwirkend für gebrauchte iPhones?
Nach dem Wortlaut nicht. Die Verordnung knüpft an das Inverkehrbringen eines Modells an: erfasst sind Modelle, die ab dem 20. Juni 2025 erstmals in der EU in Verkehr gebracht werden. Gebrauchte Geräte älterer Modelle werden dadurch nicht nachträglich erfasst. Für einen konkreten Einzelfall ist fachliche Rechtsberatung sinnvoll.
Welche Ersatzteile müssen Hersteller für Reparaturbetriebe bereithalten?
Anhang II nennt unter anderem den Akku, Kamerabaugruppen, Lautsprecher, Mikrofone, Lade- und Audioanschlüsse, mechanische Tasten sowie bei klappbaren Geräten Scharniere und Einklappmechanik. Für Endnutzer gilt eine kürzere Liste mit Akku, Displaybaugruppe und Ladegerät.
Wie passt die Vorgabe von 80 % zu unserer Akkugarantie?
Die Verordnung setzt einen Prüfmaßstab für neue Smartphone-Modelle. Unabhängig davon garantieren wir für jedes Gerät einen Batteriezustand über 80 % auf jedem Grade und Modell. Geprüft wird unter Volllast, nicht allein durch das Auslesen des iOS-Werts.
Beschreibt das Energielabel auch ein gebrauchtes iPhone?
Nein. Das Label beschreibt ein Modell. Den Zustand eines einzelnen Gebrauchtgeräts zeigt nur der Test an genau dieser Einheit.
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